Jetzt Asylverfahren beschleunigen!
Nur 2 Minuten Aufwand für Sie!
*** Für die Beschleunigung benötigen wir nur Ihre Anschrift und ein Foto Ihrer Aufenthaltsgestattung. Den Rest erledigen wir! ***
*** Wir benötigen die Infos aus Ihrer Aufenthaltsgestattung und verwenden diese ausschließlich für die Beschleunigung des Asylverfahrens. Die Daten werden innerhalb der gesetzlichen Frist ordnungsgemäß gelöscht. ***
(Vorderseite und Rückseite!)
WICHTIG!
Wir können Ihr Asylverfahren nur beschleunigen, wenn Sie noch KEINEN Asylbescheid erhalten haben.
Hinweis: "Die Beschleunigung des Asylverfahrens hat keine negativen Auswirkungen auf die Asylentscheidung des BAMF!"
Rechtsanwalt Fabian Graske
