Viele Pokerspieler hinterziehen unbewusst Steuern!
Jetzt rechtssicher und steueroptimiert Poker spielen

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Unser Beratungsangebot für Dich
"MUST HAVE" Beratung
- individuelle Prüfung deiner Situation
- Steuerstrafverfahren verhindern
- legale Steueroptimierung
- Buchhaltungspflichten organisieren
- klare Handlungsempfehlungen
* Bei der Buchung eines der genannten Beratungspakete garantieren wir die Erbringung der Leistung wahlweise per Telefon, Skype oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in unseren Büroräumen innerhalb von 7 Tagen.
Ist das Must-Have Beratungspaket das richtige für mich?

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Sollte ich das Beratungspaket „Must-Have“ buchen?
Wenn du Pokerspieler bist und in der Vergangenheit mehr als 10.000 Euro (Lifetime) gewonnen hast, empfehle ich dir dringend die Buchung des „Must-Have“ Pakets. In dem Fall ist es von enormer Bedeutung, rückwirkend die richtigen Schritte einzuleiten, um langfristig hohe Steuernachzahlungen zuzüglich enormer Zinsen und mögliche Steuerstrafverfahren mit weiteren Geld- oder Freiheitsstrafen auszuschließen.
Ziel der Beratung ist es, dass all deine Fragen beantwortet sind und du mögliche steuer- und strafrechtlichen Probleme für die Vergangenheit löst und zukünftig legal und steueroptimiert in Deutschland Poker spielen kannst.
1. Steuerpflichten Vergangenheit
Wenn du in der Vergangenheit Gewinne oberhalb von 10.000 Euro erzielt hast, sollte dringend geprüft werden, inwieweit du in deiner konkreten Situationen hättest Steuern zahlen müssen oder nicht. Vorliegend ist aufgrund der teils widersprüchlichen und unbestimmten Rechtsprechung eine individuelle Prüfung notwendig, um zu ermitteln, ob deine Gewinne zu versteuern sind oder nicht.
2. Steuerstrafverfahren verhindern
Sollten wir in der Beratung zu dem Ergebnis gelangen, dass du Steuern hinterzogen hast, müssen wir die richtigen Schritte in die Wege leiten, um ein mögliches Steuerstrafverfahren zu verhindern.
3. Steueroptimierung
Steueroptimierungen sind in der Regel nur für die Zukunft möglich. Da du bisher keine Gewinne oberhalb von 10.000 Euro (Lifetime) erzielt hast, kannst du ab jetzt bei der Umsetzung meiner Steueroptimierungsstrategien zukünftig Steuern sparen bzw. möglicherweise sogar legal in Deutschland Pokerspielen ohne Steuern zahlen zu müssen.
4. Buchhaltungsobliegenheiten
Um rechtssicher in Deutschland Poker zu spielen ist es essentiell, dass du jährlich einen nachvollziehbaren Überblick über deine Gewinne und Verluste (= „Buchhaltung“) erstellst. Hintergründe und Vorgehensweise erfährst du im Rahmen der Beratung.
Fokussier dich ab jetzt noch mehr auf das Spiel und lass dich nicht mehr von Rechtsunsicherheiten plagen.
Buche jetzt unser Beratungspaket über unsere Homepage.
Bist du immer noch unsicher, ob du unser Beratungspaket buchen solltest?
Anwalt & ehemaliger Pokerspieler
Warum ist Rechtsanwalt Fabian Graske der richtige Ansprechpartner?
Erfahrung im Online Poker
Während meines Studiums habe ich selbst jahrelang auf Partypoker, Fulltilt und insbesondere auf Pokerstars gespielt. Ich spielte ausschließlich Texas Holdem, vor allem "SSS" und "MSS" Fullring und Shorthanded, bevor ich auf "BSS" umstieg. Ich überblicke damit nicht nur die rechtlichen Hintergründe, sondern kenne mich auch bestens mit dem Spiel selbst aus. Als ich im Jahr 2009 Black Member auf Pokerstrategy.com wurde, tauschten wir uns mit anderen Spielern regelmäßig über die Rechtslage in Deutschland und anderen Ländern aus.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen kommt es insbesondere darauf an, dem nicht versierten oder interessierten Finanzbeamten bzw. Richter die Eigenheiten des Spiels in aller Klarheit näher zu bringen. Insbesondere in steuerlichen Angelegenheiten stellt sich z.B. die Frage, ab wann ist jemand als Berufspokerspieler einzuordnen ist. Als ehemaliger Spieler kann ich mich somit 100 % auf die rechtlichen Aspekte fokussieren und muss mir inhaltliche Fragen zum Poker und darüber hinaus (Backer, Rakeback, u.a.) nicht erarbeiten. Das spart Geld und hilft bei der Erarbeitung von Argumentationslinien.

Wie hätte Eduard "Eddy" Scharf mit heutigem Wissen steuerrechtliche Probleme verhindern können?

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Teil 1

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Teil 2

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Teil 3

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Teil 4
RYE Podcast mit "bencb" & Rechtsanwalt Fabian Graske

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Warum Pokerspieler in Deutschland unbedingt eine Steuererklärung abgeben sollten?
Ohne die Abgabe einer Steuererklärung drohen folgende Gefahren
- Steuerrückzahlungen zzgl. Zinsen (bis zu 13 Jahre rückwirkend)
- Nachzahlung von Sozialabgaben
- Steuerstrafverfahren (Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen)

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Steuern
Was sollten Pokerspieler wissen?
Grundlegende Fragen für Pokerspieler
Ist Online Poker strafbar?
Hier stellt sich zunächst die Frage, darf ich überhaupt Online Poker spielen, ohne mich strafbar zu machen? Die meisten werden jetzt denken: Natürlich! Schließlich wird in Deutschland regelmäßig Werbung für Online Poker geschalten. Tatsächlich ist es so, dass sämtliche Werbung für Online Poker lediglich auf Spielgeldeinsätze beschränkt sind. Streng genommen ist Online Poker in Deutschland wohl nicht erlaubt. Jedoch wird dem bisher nicht nachgegangen. Nach unserer Einschätzung gäbe es im Falle einer Anzeige genug Argumente, warum die Strafbarkeit von Online Poker letztendlich nicht zu einer Bestrafung führen dürfte.
Drohen strafen, wenn ich an Offline Pokerturnieren teilnehme?
Hier gilt grundsätzlich das gleiche wie für Online Poker mit dem großen Unterschied, dass Offline Pokerturniere regelmäßig in Spielbanken mit staatlichen Lizenzen ausgerichtet werden. Dieser Markt ist reglementiert und somit rechtmäßig.
Für private Offline Pokerrunden muss abhängig von der Höhe der Spieleinsätze differenziert werden. Auch wenn tatbestandlich Online und Offline Poker vergleichbar sind, ist aus rechtlicher Sicht die gesamte Online Poker Thematik deutlich komplexer. Es beginnt schon damit, dass die Server der Pokeranbieter nicht in Deutschland stehen. Deswegen ist eine Strafverfolgung, insbesondere bei hohen Pokereinsätzen, im Bereich des Online Pokers nicht völlig unwahrscheinlich.
Sind Pokergewinne generell zu versteuern?
Seit mindestens einem Jahrzehnt herrscht absolute Ratlosigkeit, ob Pokergewinne zu versteuern sind oder nicht. Die Unsicherheit führt dazu, dass viele Pokerspiele aus Deutschland flüchten. Die Rechtsprechung ist bis heute (Stand November 2018) im Fluss.
Die wichtigsten Fragen in dem Bereich sind:
- Ist Poker ein Glücksspiel und sind Gewinne deshalb steuerbefreit?
- Muss ich Gewinne gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich anzeigen, selbst wenn diese steuerfrei wären?
- Ab welchem Zeitpunkt sind Pokergewinne zu versteuern, wenn sie denn zu versteuern sind?
- Welche Steuern fallen im Zweifel überhaupt an (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, ggf. Körperschaftssteuer, u.a.)?
- Ist schon das Geld im Pokeraccount ohne Cashout zum Jahresende zu versteuern?
- Wer ermittelt den Gewinn beim Staking? Was ist, wenn ich einen Baker habe?
- Sollten meine Gewinne besteuert werden, in welcher Höhe erwarten mich Steuernach- bzw. Steuervorauszzahlungen?
- Sollte ich meine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren?
Was ist notwendig, damit ich legal in Deutschland Poker spiele?
Lies dir zunächst alle Informationen auf unserer Homepage durch und schau dir unsere Vlogs an. Dort findest du sehr viele Infos zu deinen Fragen. Wenn du danach immer noch unsicher bist, was letztendlich notwendig ist, um rechtssicher in Deutschland Poker zu spielen, ohne Steuern zu bezahlen, die eigentlich gar nicht anfallen dürften, kannst du jederzeit bei uns eine Beratung buchen.
9-teilige Videoserie "Legal & Rechtssicher in Deutschland Poker spielen"

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Relevante Urteile deutscher Gerichte für Pokerspieler
Aktuelle Urteile für Pokerspieler
nach Aktualität geordnet

Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.10.2018 - 14 K 799/11 E,G -
Lies gerne unseren Blog zu diesem Urteil. Klick dazu HIER
VG Berlin (4. Kammer), Urteil vom 06.06.2018 - VG 4 K 213.17
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Nach Satz 2 hängt die Entscheidung über den Gewinn in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist.
34Dies ist hier der Fall. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner die Abhaltung eines Pokerturniers betreffenden Entscheidung vom 22. Januar 2014 (BVerwG 8 C 26.12, juris Rn. 12 ff. und 2. Leitsatz) die Bewertung von Pokerspielen als Glücksspiel einer differenzierten Betrachtung unterzogen. Kein Glücksspiel soll danach vorliegen, wenn mit der Zahlung des Entgelts lediglich die Berechtigung zum Betreten des Veranstaltungsortes oder zur Teilnahme am Spiel erworben wird. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn mit dem Entgelt der Teilnehmer ausschließlich oder doch ganz überwiegend die Veranstaltungskosten gedeckt werden und von den Teilnehmern keine weiteren Zahlungen zu leisten, aus denen sich eine Gewinnchance ergeben könnte. Dann handelt es sich nur um eine Teilnahmegebühr. Darum geht es vorliegend bei der Durchführung von Online-Casino- und Pokerspielen jedoch nicht. Die Klägerinnen knüpfen den Spieleinsatz ihres Angebots klar an die Gewinnchance. Zudem geht das BVerwG in der genannten Entscheidung selbst davon aus, dass das Pokerspiel in der Variante „Texas Hold’em“ kein Geschicklichkeitsspiel sei, sondern ganz oder überwiegend vom Zufall abhänge (a.a.O., Rn. 15 ff.). Dies gilt umso mehr im Fall von Online-Spielen. Denn die nach Ansicht der Klägerinnen entscheidenden Umstände, wonach jedenfalls ein überdurchschnittlich befähigter und erfahrener Spieler sich bei manchen Spielvarianten im Einzelfall durch geschicktes Taktieren und Spekulieren in gewissem Umfang Vorteile gegenüber seinen Mitspielern verschaffen könnte, kommen bei einem im Internet stattfindenden Spiel nicht zum Tragen, weil hier die Möglichkeit gänzlich fehlt, das Verhalten der Gegenspieler über deren Mimik und Gestik zu beobachten und hieraus Vorteile zu ziehen (allgemein dazu: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. August 2016 - 11 ME 61/16 -, juris Rn. 20 m.w.N.; vgl. zur Einstufung auch OVG Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2015 - 1 B 50.15 -, juris Rn. 5). Auch kann sich ein Spieler im Internet nie sicher sein, ob er tatsächlich gegen echte Mitspieler oder nicht doch lediglich gegen ein computergesteuertes System antritt. Hinzu kommt, dass die Klägerinnen die erwartbare Darlegung schuldig geblieben sind, welches der untersagten Casino-Spiele ausnahmsweise nicht unter den Tatbestand des Glücksspielbegriffs in § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV zu subsumieren sein soll (siehe zum Ganzen im Eilverfahren VG Berlin, Beschluss vom 17. September 2015 - VG 23 L 75.15 -, juris Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2016 - OVG 1 S 104.15 -, juris Rn. 47 f.).
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.08.2017
- XI R 37/14 -
Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.07.2016 - 14 K 1370/12 E,G -
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.09.2015 - X R 43/12
Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.07.2014 - 15 K 798/11 U -
Finanzgericht Köln, Urteil vom 31.10.2012 - 12 K 1136/11 -
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 03.02.2009 - 1 K 592/08.TR -
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 09.07.2008 - 5 L 592/08.NW -
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2008 - 4 B 606/08 -
Uneinheitliche Rechtslage in Deutschland
Einheitliche Besteuerung von Glücksspielgewinnen suchst du in Deutschland vergeblich. Dass kann im Einzelfall sehr positiv, aber auch sehr negativ für dich sein. Es gibt Finanzämter, die besteuern Pokerspieler trotz regelmäßiger 6-stelliger Gewinne mit 0 % im Jahr, ein anderes deutsches Finanzamt besteuert tatsächlich die Gewinne von Black Jack Spielern. Wenn du in Deutschland professionell Poker spielst, solltest du dir über die Rechtslage im Klaren sein, sonst droht Ärger.
"Versteh die Regeln!"
Wissenswertes für Experten der Rechtslage
Die Frage, ob Pokergewinne versteuert werden müssen, hängt maßgeblich davon ab, ob das Pokerspielen als gewerbliche Leistung qualifiziert wird. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn es sich um eine selbstständige nachhaltige Betätigung handelt, die mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinn zu erzielen und sich dabei als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
1. Selbstständige und nachhaltige Tätigkeit
Entscheidend ist, ob es sich um ein gelegentliches Hobby handelt oder ob regelmäßig Poker gespielt wird. Insoweit kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an, sodass keine pauschalen Aussagen gemacht werden können, ab wieviel Stunden Spielzeit pro Woche Poker kein Hobby mehr ist. Insbesondere bei Pokerspielern, die regelmäßig an Turnieren (teilweise europa- oder weltweit) teilnehmen und hierfür einen hohen Zeitaufwand betreiben, kann grundsätzlich von einer nachhaltigen Tätigkeit ausgegangen werden.
2. Dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht
Wann von einer Gewinnerzielungsabsicht gesprochen werden kann ist umstritten. Das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.10.2018 (14 K 799/11 E, G) stellt fest, dass von einer Gewinnerzielungsabsicht erst dann ausgegangen werden kann, wenn der Spieler ein gewisses Spielniveau erreicht hat. Davor handelt es sich lediglich um die Teilnahme an Glücksspielen. Hier besteht sehr viel Argumentationsspielraum.
3. Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Pokerspielen eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt darstellt. Die Tätigkeit muss zudem nach außen in Erscheinung treten und sich zumindest an eine begrenzte Allgemeinheit wenden. Wer regelmäßig professionell Turniere spielt, der bietet seine spielerischen Fähigkeiten als Dienstleistung an, die erfolgsabhängig durch das zur Verfügung gestellte Preisgeld vergütet wird.
=> Wer diese drei Voraussetzungen erfüllt, handelt gewerblich und unterliegt damit der Einkommenssteuer.
4. Spielt es eine Rolle, ob Poker als Glücksspiel eingeordnet wird?
In der Vergangenheit war entscheidend für die Frage der Steuerpflichtigkeit von Pokergewinnen, ob es sich um eine Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel handelt. Der Bundesfinanzhof hat dieses Abgrenzungsmerkmal in seiner Revisionsentscheidung (X R 43/12) für "Offline Poker" grundsätzlich aufgegeben. Aufgrund der Entscheidung kommt es ausschließlich darauf an, ob Pokerspielen gewerblich betrieben wird. Steuerlich ist es somit unerheblich, ob Poker als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel eingeordnet wird. Lediglich im Straf- und Verwaltungsrecht ist diese Unterscheidung immer noch von Bedeutung. Nach dieser Entscheidung kann grundsätzlich die Meinung vertreten werden, dass Pokergewinne für Online Spieler nicht steuerrelevant sind.
Was bedeutet das für mich als Pokerspieler?
Wer regelmäßig durch sein Können beim Pokern Gewinne erzielt, muss dieses versteuern, sobald das Finanzamt davon Kenntnis erlangt. Können Verluste beim Poker steuerlich geltend gemacht werden? Auch wenn die Frage noch nicht abschließend entschieden ist, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass Verluste steuermindernd geltend gemacht werden können. Wichtig ist, dass Belege über Ausgaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Welche Vorkehrungen sollte ich ab jetzt beachten?
Da mit der Besteuerung von Pokergewinnen in Deutschland zukünftig zu rechnen ist, sollten professionelle Pokerspieler so frühzeitig wie möglich Sorge dafür tragen, sämtliche Ausgaben (Buy-ins, Reisekosten, Kosten für Coachings, Betriebsmittel, ect.) nachweisen zu können. Für den Fall, dass die Pokergewinne besteuert werden, können sämtliche Ausgaben vom Gewinn abgezogen werden, jedoch nur soweit diese nachgewiesen werden können. Anderenfalls schätzt das Finanzamt regelmäßig zu deinen Lasten die Ausgaben, wodurch der tatsächlich zu versteuernde Gewinnen deutlich höher ausfallen kann.
Wann verjähren Steuerverpflichtungen aus Pokergewinnen?
Die sogenannte Festsetzungsfrist zur steuerlichen Veranlagung liegt grundsätzlich bei 4 Jahren. Jedoch kann sich diese Frist um 3 Jahre verlängern, wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde. Bei Steuerhinterziehung beträgt die Frist sogar zehn Jahre. Erschwerend hinzu kommt, dass im Falle der Steuerforderung zusätzlich 6 % Zinsen auf die ursprüngliche Steuerschuld aufgeschlagen wird.
Veröffentlicht am 13.06.2017 auf https://raiseyouredge.com/pokergewinne-steuern-deutschland
Update 20.11.2018
Grundsätzliches zur Steuerpflichtigkeit
Hier beginnen wir direkt mit der "Gretchenfrage". Der Übergang vom Glücksspiel zum gewerbsmäßigen Pokerspieler ist schleichend.
Der Faktor Glück verringert sich abhängig vom Spielniveau des Spielers. Je höher das Spielniveau, desto geringer der Glücksfaktor, wobei der Faktor Glück zu keiner Zeit auf 0 sinkt. Das ist auch der Grund dafür, warum es theoretisch Argumente dafür gibt, dass Pokergewinne zu keiner Zeit steuerpflichtig sind, auch wenn diese nur sehr schwer vertretbar sind. Letztendlich kommt es darauf an, ab welchem Zeitpunkt Poker gespielt wird, um objektiv dauerhaft Gewinne zu erzielen. Das ist natürlich der Wunsch eines jeden Spielers, aber dieser Zeitraum kann nur durch Auslegung der Gesamtumstände ermittelt werden, weshalb hier enormer Argumentationsspielraum besteht. Das Urteil vom 12.10.2018 des Finanzgerichts Münster (14 K 799/11 E, G) geht ebenfalls davon aus, dass Poker nicht ab Tag 1 steuerpflichtig ist.
Dort heißt es:
"Denn im Hinblick auf den unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Kläger, dass der Kläger zu 1. erst Ende 2003 seine „erste Hand“ gespielt hat, ist dessen Spielertätigkeit in diesen Jahren nach Überzeugung des Senats (noch) nicht als gewerbliche Tätigkeit, sondern als bloße Teilnahme an Glückspielveranstaltungen zu qualifizieren."
Außerdem führt das Gericht weiter aus:
"Seine Überzeugung stützt der Senat dabei auf die von dem Beklagten selbst zitierte Studie 54 des Forschungsinstituts für Glückspiel und Wetten aus dem Jahre 2012, wonach der Ausgang eines Pokerspiels zwar für gute und geübte Pokerspieler nicht nur vom Glück, sondern auch von den Fähigkeiten und Kenntnissen sowie dem Grad der Aufmerksamkeit des jeweiligen Spielers abhängen, demgegenüber ein Anfänger jedoch auf gute Karte und glückliche Spielverläufe angewiesen ist, wenn er dauerhaft gewinnen will."
Für wen ist diese Entscheidung vorteilhaft?
Für Pokerspieler, die zu Beginn Ihrer Karriere durch "Glück" hohe Gewinne durch große Turniersiege einfahren, gilt zumindest nach der zitierten Gerichtsentscheidungen des Finanzgerichts Münster, dass diese nicht steuerpflichtig sind.
Diese Einordnung ist unserer Ansicht nach absolut richtig. Wer regelmäßig Poker spielt und Gewinne erzielt handelt zweifelsohne gewerbsmäßig und muss Steuern zahlen. Wer jedoch völlig unregelmäßig als Hobbyspieler Poker spielt und durch Glück hohe Gewinne einfährt, muss diese nicht versteuern. Anderenfalls müssten alle Hobby Spieler, die regelmäßig verlieren, ihre Einsätze steuerlich geltend machen können, d.h. im Falle von anderweitigen Einnahmen (Lohn, Einkünfte aus Selbstständigkeit, u.a.) die Verluste von den Gesamteinnahmen abziehen können.
Kriterien Frage der Steuerpflichtigkeit
Wenn Anfänger nicht steuerpflichtig sind, stellt sich die Frage, welche Kriterien für die Frage der Steuerpflichtigkeit ausschlaggebend sind.
1. Zeiteinsatz
Je mehr Zeit in das Pokerspiel investiert wird, desto eher ist die Annahme gerechtfertigt, dass Pokergewinne zu versteuern sind.
2. Regelmäßigkeit der Gewinne
Das entscheidende Kriterium für die Frage, ob Poker als Anfänger betrieben wird oder gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht sind "regelmäßige Gewinne". Wer über einen längeren Zeitraum hinaus Gewinne durch Poker realisiert, muss diese versteuern. Die zitierte Gerichtsentscheidung macht davon keinen Unterschied, sondern korrigiert einfach eine große Fehlannahme der bisherigen Rechtsprechung. Nur weil 1-2 größere Turniere gewonnen wurden, bedeutet das nicht, dass Poker gewerbsmäßig betrieben wird. Genau so ist es auch bei Lottospielern. Der Unterschied besteht nur darin, dass es kaum langfristig erfolgreiche Lottospieler gibt. Wer jedoch einen erheblichen Zeiteinsatz in das Pokerspiel investiert und damit regelmäßig Gewinne einfährt, kann sich nicht damit vor der Besteuerung schützen, dass es sich um ein Glücksspiel handelt.
Drohen Steuernachzahlungen?
Entscheidend ist zunächst die Frage, ab wann Gewinne aus Pokerspielen steuerpflichtig sind. Wenn diese Frage geklärt ist und für einen Zeitraum Steuern nicht bezahlt wurden, in dem Poker gewerblich betrieben wurde, dann sind rückwirkend Steuern zu zahlen.
Die Frage, ab wann Poker gewerblich betrieben wird, ist auslegungsbedürftig. Wenn du als Pokerspieler einen Job in Vollzeit ausübst oder selbst Unternehmer bist, spricht einiges dafür, dass du Poker nicht so professionell betreibst, dass eine Steuerbarkeit der Gewinne angenommen werden muss.
Lucky Bink
Hobbyspieler, die unregelmäßig Poker spielen und dabei keine Gewinne erzielen, müssen auch einen Lucky Bink nicht versteuern. Entscheidendes Kriterium ist dabei nicht der Gewinn, sondern die Gewinnerzielungsabsicht, die bei reinen Hobby Spielern abgelehnt werden muss, da Poker insoweit eine Freizeitbeschäftigung ist und nicht gewerblich betrieben wird.
Bisherige Gewinne eher unrelevant
Problematisch sind Spieler, die sehr regelmäßig Poker spielen, damit jedoch grundsätzlich keine Gewinne einfahren, aber dennoch einmalig ein großes Turnier gewinnen. In diesem Fall wird das Finanzamt wohl zunächst zu dem Ergebnis kommen, dass der Gewinn zu besteuern ist. Aufgrund der Entscheidung durch das Finanzgericht Münster vom 12.10.2018 (14 K 799/11 E,G) spricht einiges dafür, dass in den Fällen die Gewinne nicht zu versteuern sind.
Auch meines Erachtens können auch in dieser Konstellation Gründe gegen eine Besteuerung des Gewinns sprechen. Wenn ein Spieler über einen langen Zeitraum hinaus mit seiner Pokervariante keine Gewinne einfährt, sollte die Gewinnerzielungsabsicht zu verneinen sein. Der Zeitraum wird sich mindestens über ein Jahr hinaus erstrecken müssen und es dürfen tatsächlich keine Gewinne erzielt worden sein. Dieses Argument überzeugt insbesondere dann, wenn man bedenkt, dass das Finanzamt ein Gewerbe, dass über einen längeren Zeitraum hinaus keine Gewinne abwirft, als Liebhaberei einordnet mit der Folge, dass Verluste steuerlich nicht geltend gemacht werden können.
Oft spezifische Einzelprüfung notwendig
Immer dann, wenn es starke Argumente dafür gibt, dass der Gewinn nicht nachhaltig ist und nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht zurückzuführen ist, kann eine Besteuerung vermieden werden. Dies wäre insbesondere dann denkbar, wenn ein Spieler auf seinem Limit über 1-2 Jahre hinweg keine Gewinne einfährt und bei einem einmaligen Turniererfolg, der nicht seinem Limit im Wege eines angemessenen Bankrollmanagements entspricht, einen hohen Gewinn einfährt. Schließlich muss davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Zufallsgewinn handelte, der bei dauerhafter Teilnahme an vergleichbaren Turnieren bei gleichen Einsätzen ausbleiben würde und somit nicht nachhaltig ist.
Letztendlich können insoweit keine pauschalen Aussagen zur Besteuerbarkeit gemacht werden, sodass nach der jetzigen Gesetzeslage immer eine konkrete Prüfung des Einzelfalls notwendig sein wird.
Veröffentlicht am 13.07.2017 auf https://raiseyouredge.com/one-time-welche-steuern-drohen-mir-bei-einem-lucky-bink
Ändert sich die Rechtslage für Studenten?
Viele von Euch befinden sich in der Situation, dass Sie neben des Studiums Poker spielen und Gewinne einfahren. Es stellt sich dann die Frage, ob diese Gewinne besteuert werden müssen. Die Annahme, dass diese Gewinne per se steuerfrei sind, ist falsch!
Ungeklärte Fragen
In unserem ersten Blog haben wir Euch bereits darüber aufgeklärt, unter welchen Voraussetzungen Pokergewinne versteuert werden müssen. Die gleichen Kriterien gelten für Studenten, die Poker nicht als Haupttätigkeit betreiben. Ausschlaggebendes Kriterium ist auch bei dieser Frage, ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, insbesondere um eine selbständige und nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Leider gibt es insoweit keine scharfe Abgrenzungslinie zwischen professionellen Spielern und Hobbyspielern. Auch hier gilt jedoch, dass jeder Spieler der regelmäßig Poker spielt, die Gewinne zu versteuern hat und zwar unabhängig davon, ob er „Hauptberuflich“ oder „Nebenberuflich“ Poker spielt.
Kein Unterschied zwischen Studenten & Selbstständigen
Dies gilt im Übrigen nicht nur für Pokerspieler, sondern für all diejenigen, die einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgehen und zwar unabhängig davon, ob die Hauptbeschäftigung ein Studium, eine Arbeitnehmerstellung oder eine sonstige Unternehmung darstellt.
Für all diejenigen, die maximal ein Einkommen von 8.820 Euro im Jahr 2017 generieren gibt es eine positive Nachricht: Dieser Betrag ist in jedem Fall steuerfrei.
Veröffentlicht am 20.07.2017 auf https://raiseyouredge.com/muss-ich-als-student-meine-pokergewinne-versteuern
Klare Antwort: Nein.
Bei der Frage der Besteuerung geht es nur um den erzielten Jahresgewinn. Kommt man zu dem Ergebnis, dass der Spieler grundsätzlich steuerpflichtig ist, spielen Aufwand und Zeit keine Rolle für die Art der Besteuerung und zwar unabhängig davon, ob ich 1 Euro oder 1000 Euro pro Stunde verdiene. Vielen von Euch kam es seltsam vor, dass ein Spieler, der bei 300 Stunden Zeiteinsatz pro Monat 5.000 Euro verdient genauso viel Steuern zahlt wie ein Spieler, der lediglich 5 Stunden pro Monat Zeiteinsatz benötigt, um die gleiche Summe zu erwirtschaften.
Darauf kommt es einfach nicht an. Diese Zeit kann auch in keiner Form angesetzt werden, um eine etwaige Steuerschuld zu verringern. Lediglich tatsächliche Ausgaben, die mit dem Gewerbe im Zusammenhang stehen, können als sog. Aufwand vom Gewinn in Abzug gebracht werden (z.B. Reisekosten, Hard-/Software, usw.).
Veröffentlicht am 27.07.2017 auf https://raiseyouredge.com/mindert-sich-meine-steuerpflicht-mit-steigendem-zeiteinsatz
Ausgaben dokumentieren?
Wenn ich als Pokerspieler steuerpflichtig bin und auf meine Gewinne steuern zahlen muss, dann möchte ich auch meine Ausgaben absetzen. Neben Reisekosten, Hard- und Software Ausgaben und Coachings geht es insbesondere um das Buy-in. Im Falle der Steuerpflichtigkeit sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Buy Ins vom Gewinn abgezogen werden. Die Realität hat in einigen Fällen gezeigt, dass selbst diese vermeintlich eindeutige Tatsache teilweise bestritten wird. Stell dir vor, du bist Zwischenhändler für Computer und der Anschaffungspreis wird nicht als Ausgabe anerkannt. Absurd! Genau das ist bei Pokerspielern passiert. Deswegen ist die Dokumentation von entscheidender Bedeutung im Falle der Steuerpflichtigkeit.
Gewinne dokumentieren?
Für den Fall, dass du steuerpflichtig bist werden steuern grundsätzlich nur auf Gewinne erhoben (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn). Hier kann es zu Problemen kommen, wenn Portale wie Sharkescope, Wikipedia & Co. deine Gewinne veröffentlichen, diese aber nicht der Realität entsprechen.
Unterliegt Poker neben der Einkommensteuer auch der Umsatzsteuer?
In unseren ersten Blogs sind wie mehrfach darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen Pokerspieler Einkommensteuer zahlen müssen. Aufgrund eines Urteils des Finanzgerichts Münster stellt sich mittlerweile darüber hinaus die Frage, ob Pokereinnahmen auch der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % unterliegen. Der Bundesfinanzhof wird diese Frage demnächst in dem Verfahren XI R 37/14 höchstrichterlich entscheiden.
Schwierige Problematik
Die meisten können diese Problematik zunächst nicht einordnen, da Umsatzsteuer (im Volksmund: Mehrwertsteuer) vor allem im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen bekannt ist.
Das Finanzgericht Münster ist der Ansicht, dass es sich bei Poker Profispielern um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Dabei stellt die Tätigkeit, als um Preisgeld spielender Kartenspieler, umsatzsteuerpflichtige „sonstige Leistungen“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Demnach unterliegen Leistungen (= das Pokerspielen), die ein Unternehmer (= der gewerbliche Pokerspieler) im Inland gegen Entgelt (= die Preisgelder und Pokereinnahmen) ausführt der Umsatzsteuer. Im Klartext bedeutet dies, dass das professionelle Pokerspielen eine gewerbliche Leistung ist, die durch die jeweiligen Preisgelder mit einem Entgelt vergütet werden.
Steuerrechtlich sind Entgelte, die ein Unternehmer am Markt für seine angebotenen Leistungen erhält, umsatzsteuerpflichtig – unabhängig davon, ob es sich um Lieferungen (z.B. physische Güter wie Geschirr oder Autos) oder sonstige Leistungen handelt (zum Beispiel die geistigen Leistungen eines Informatikers, wenn er eine Software programmiert).
Warten auf Bundesfinanzhof
Sollte der Bundesfinanzhof tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass Pokereinnahmen umsatzsteuerpflichtig sind, entsteht diese Steuerpflicht unabhängig davon, ob der jeweilige Spieler im Jahr der Besteuerung Gewinne erzielt oder nicht. Auch ein unwirtschaftliches Autohaus, dass im Veranlagungsjahr Verluste erwirtschaftet, muss bei jedem Verkauf und bei jeder Reparatur Umsatzsteuer ausweisen und zahlen.
Wir werden die Rechtsprechung insoweit verfolgen und Euch rechtzeitig über die Entwicklung informieren.
Veröffentlich am 03.08.2018 auf https://raiseyouredge.com/unterliegt-poker-neben-der-einkommensteuer-auch-der-umsatzsteuer
Auswandern als Lösung des Problems?
Die Überschrift ist absichtlich provokant gewählt. Steuern zahlen ist kein Problem, sondern ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Bei Pokerspielern herrschen jedoch drei Besonderheiten:
- Ist Poker rechtlich zulässig?
- Muss Poker besteuert werden?
- Wann wird aus dem Hobby ein zu versteuernder Beruf?
Diese 3 Kriterien führen dazu, dass die Steuerpflichtigkeit von Poker nicht ab Tag 1 offensichtlich ist. Wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist und ich - verständlicherweise - nicht freiwillig Steuern zahlen möchte und am Ende noch nicht einmal weiß, in welcher Höhe potenzielle Steuern anfallen, scheint der Gang ins Ausland attraktiv.
Inwieweit hilft das auswandern?
Diese Frage ist nicht generell zu beantworten. Zunächst führt eine Auswanderung nicht sofort dazu, dass in Deutschland keine Steuern mehr zu bezahlen sind. Hier muss man genau wissen, was man macht. Wir möchten hier nur an den berühmten deutschen Tennis Profi "Boris Becker" erinnern, der in den 90er Jahren nach Monaco auswanderte, aber dennoch in Deutschland steuerpflichtig war. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, die man kennen muss, um Steuern zu "sparen".
Eins geht definitiv nicht: Seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland zu haben und keine Steuern zu zahlen, indem dem Finanzamt über Jahre keine Anzeige gemacht wird. Hier drohen neben Steuerzahlungen auch strafrechtliche Sanktionen. Ob Pokergewinne am Ende steuerpflichtig sind, ist immer eine Frage des Einzelfalls, zumindest nach aktueller Rechtsprechung.
Vorsicht!
Darüber hinaus gibt es tatsächlich Möglichkeiten, in anderen Ländern zu leben, professionell Poker zu spielen und letztendlich "Steuern zu sparen". Wer hier nicht weiß was er macht, wird die vermeintliches Steuerersparnis für hohe Steuernachzahlungen und Beraterkosten doppelt zahlen. Aufgrund der länderübergreifenden Komplexität werden Anwälte und Steuerberater aus mindestens zwei Ländern notwendig. Insofern ist eine vollumfängliche Beratung essentiell. In dem Zusammenhang ist absolut davon abzuraten, sich auf Random Internetseiten schlau zu machen und zu glauben, dadurch insgesamt der Besteuerung zu entkommen oder im großen Stil Steuern zu sparen.
Infos dazu finden Sie in unserem BLOG #62
Ich bin Steaker? Was muss ich beachten?
Die wenigsten Spieler haben sich jemals Gedanken über das Thema Staking gemacht. Erträge, die durch Staking erwirtschaftet werden, sind grds. immer zu versteuern. Warum erfahrt ihr in diesem Blog.
Ist Poker strafbar in deutschland?

§§ 284, 285 StGB
Die generelle Strafbarkeit von Poker ergibt aus dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Danach ist sowohl das veranstalten (vgl. § 284 StGB), als auch die Teilnahme verboten.
Ist Poker überhaupt ein Glücksspiel das unter §§ 284, 285 StGB fällt?
Ein genauer Blick in die §§ 284, 285 StGB zeigt, dass nicht Poker verboten ist, sondern Glücksspiele. Dass Poker kein klassisches Glücksspiel wie beispielsweise Roulette ist, sollte mittlerweile den meisten bekannt sein. Insbesondere die Finanzämter stufen Einnahmen aus Poker immer häufiger als gewerbliche Einkünfte ein und negieren damit den Glücksspielcharakter. Für die strafrechtliche Frage, ob Poker ein Glücksspiel ist, hat diese Einstufung keine Relevanz. Im strafrechtlichen Sinne wird Poker nahe zu von allen Beteiligten (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, ggf. Gewerbeamt, u.a.) als Glücksspiel eingeordnet.
Warum wird Glücksspiel in Deutschland unter Strafe gestellt?
Die Veranstaltung von Glücksspielen ist bereits seit 23.12.1919 durch das Glückspielgesetz verboten. "Die Rechtsprechung sieht das Rechtsgut in der staatlichen Kontrolle über die kommerzielle Ausbeutung der natürlichen Spielleidenschaft", soll heißen, der Gesetzgeber möchte die Menschen vor den Folgen der Glücksspielsucht schützen. Auf der anderen Seite sind Glücksspiele in Spielbanken erlaubt. Es kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass das Risiko, das die Teilnahme an Glücksspielen mit sich bringt, in Spielbanken geringer ist. "Das legt den Verdacht nahe, dass letztlich nur das fiskalische Interesse geschützt wird, was erhebliche Zweifel an der Strafwürdigkeit des Veranstaltens behördlich nicht genehmigter Glücksspiele aufkommen lässt (Göhler NJW 1974, NJW Jahr 1974 Seite 833)".
§§ 284, 285 StGB
Grundsätzlich ist im Gesetz niedergeschrieben, dass Teilnehmer von Pokerspielen eine Strafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe droht. Letztendlich sind die Risiken für Pokerspieler in dem Bereich eher verhältnismäßig gering, da die Strafen "milde" und der Ermittlungsdrang gering ist.
Online Pokerspieler, Offline Pokerspieler und "private Veranstalter" sind nicht das Ziel von staatlichen Ermittlungsbehörden
Ja, man hört immer wieder mal, dass ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl an eine "private Pokerrunde" zugestellt wurde. Die Strafen in dem Bereich sind regelmäßig sehr gering, wenn auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass es mal zu einer Bestrafung kommt. Aber die Panik, die teilweise vermittelt wird, ist nicht angebracht.
Sind private Pokerrunden erlaubt?
Ob Pokerspieler erlaubt sind oder nicht ist eindeutig in § 284 StGB geregelt. So heißt es dort wörtlich:
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
gewerbsmäßig oder
als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer ohne behördliche Erlaubnis Pokerrunden veranstaltet bzw. daran mitwirkt, wird lediglich dann bestraft, wenn es sich um öffentliche Veranstaltungen handelt. Was öffentlich bedeutet, ist im StGB Kommentar BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg, 42. Edition vom 01.05.2019, Rn. 21-22 definiert:
Öffentlich veranstaltet wird das Glücksspiel, wenn für einen größeren, nicht abgegrenzten Personenkreis die Möglichkeit besteht, sich an dem Spiel zu beteiligen . Das Veranstalten des Spiels in einem allgemein zugänglichen Raum (zB Gaststätte) reicht dazu nicht aus, weil das entscheidende Merkmal die erkennbare Beteiligungsmöglichkeit anderer Personen ist und nicht das Veranstalten an einem öffentlichen Ort. Nach Abs.2 gelten auch Glücksspiele als öffentlich veranstaltet, die in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften gewohnheitsmäßig veranstaltet werden. Nach hM ist dafür nicht erforderlich, dass die einzelnen Teilnehmer einen Hang zum Spielen haben. Aufgrund des weiten Wortlauts zählen zu den geschlossenen Gesellschaften auch Stammtische im Freundes- oder Verwandtenkreis, weshalb in der Lit. eine tatbestandliche Einschränkung gefordert wird. Für eine gewohnheitsmäßige Veranstaltung ist erforderlich, dass die Zusammenkünfte regelmäßig und ohne besonderen Anlass oder individuelle Initiative stattfinden.
Entscheidend ist letztendlich, ob es eine erkennbare Beteiligungsmöglichkeit anderer Personen gibt und nicht so sehr die Frage, ob die Veranstaltung an einem öffentlichen Ort ist. Damit können auch private Runden, die regelmäßig stattfinden, bei der über Mund zu Mund Propaganda immer wieder neue Teilnehmer hinzukommen, strafbar sein. Für die Frage der Strafbarkeit ist am Ende immer wieder entscheidend, welche Dimensionen die Veranstaltung annimmt. Ein privates wöchentlich ausgetragenes Turnier mit 50 Euro "Buy In" kann eine Straftat darstellen, wobei davon auszugehen ist, dass die Bestrafung am Ende sehr gering ausfällt. Verdient hingegen der Veranstalter jährlich 50.000 Euro mit dieser Veranstaltung, wird im Falle des Bekanntwerdens sehr wahrscheinlich eine deutliche höhere Strafe ausgesprochen werden.
Strafrechtliche und öffentlich rechtliche Sanktionen für Veranstalter
Die Strafen für Veranstalter sind zunächst deutlich höher. Sollte Gewerbsmäßigkeit oder die Begehung als Bande nachgewiesen werden können, drohen dem Veranstalter Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu fünf Jahren (vgl. § 284 Abs. 3 StGB).
Darüber hinaus gibt es nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, wenn ein Veranstalter ohne Erlaubnis Pokerevents veranstalter, hält oder Einrichtungen hierzu bereitstellt, sondern ihm können die notwendigen Lizenzen (z.B. Gewerbeerlaubnis, Gaststättenerlaubnis, u.a.) entzogen werden, womit die die Veranstaltung eines Pokerevents zur zwangsweisen Aufgabe seines Betriebes führen kann.
Pokerveranstalter sind nicht das Ziel
Von einigen Ausnahmen abgesehen sind Pokerveranstalter nur sehr selten das Ziel von Ermittlungen.
Ziel sind weitere Straftaten im Zusammenhang mit Pokerevents
Die Ermittlungen hinsichtlich Pokerveranstaltern hat regelmäßig nicht das Ziel, Straftaten nach §§ 284, 285 StGB zu beenden, sondern deutlich schwerwiegendere Delikte zur Verurteilung zu bringen.
Im Zusammenhang mit der Ausrichtigung von Pokerspielen werden immer wieder Betrugstatbestände begangen. Neben der Tatsache, dass Veranstalter Pokerevents ohne Erlaubnis nicht veranstalten dürfen kommt es regelmäßig dazu, dass darüber hinaus die teilnehmenden Spieler betrogen werden. Es werden ganze Spiele und Karten mit und ohne den Einsatz von technischne Hilfsmitteln derartig manipuliert, dass regelmäßig Schäden bei den Teilnehmern in Höhe von mehreren zehntausend Euro pro Abend entstehen.
Zudem gehen derartige Veranstaltungen regelmäßig mit anderweitigen Straftaten einher. In der Öffentlichkeit hört man immer wieder von Ermittlungen und Verurteilungen von Rockerbanden und arabischen Clans, die bei der Ausrichtung von Pokerevents weitere Straftaten begangen haben: Drogenhandel, Waffeneinsatz und -handel, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Nötigung, Menschenhandel und Körperverletzungsdelikte
Um diese Straftraten zu ermitteln, setzt die Polizei immer wieder V-Männer ein und organisiert Razzien, um Straftaten in dem Bereich zu bekämpfen.
Strafbarkeit und Steuern sind unabhängig zu bewerten
Die Frage, ob Veranstalter Steuern hinterziehen, hat rein rechtlich nichts mit der Frage zu tun, ob sich ein Veranstalter strafbar gemacht hat. Für die steuerliche Bewertung, sowohl des Veranstalters, als auch der Teilnehmer, ist letztendlich die Frage entscheidend, ob Steuern zu zahlen sind und wenn ja in welcher Höhe.
Illegalität entbindet nicht von der Steuerpflicht
In dem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass auch Einnahmen aus illegalen Geschäften (Drogenhandel, Menschenhandel, ect) steuerpflichtig ist. Das klingt auf den ersten Blick paradox, ist aber die einzig richtige Entscheidung, da Einnahmen aus verbotenen Tätigkeiten nicht gegenüber erlaubten Tätigkeiten priviligiert werden dürfen. Somit müsste sogar der Drogendealer, der 100.000 Euro Gewinn durch den Verkauf von Kokain macht, auf diesen Betrag steuern zahlen.
In der Praxis führt das regelmäßig zu folgender Konstellation: Wird bekannt, dass jemand Gewinne aus Drogenverkäufen generiert, müssen alle nachgewiesenen Gewinne nachträglich verzinst versteuert werden und natürlich wird der Drogenhändler zusätzlich strafrechtlich belangt.
Für den Veranstalter von Pokerevents führt das zum gleichen Ergebnis: Trotz Verbots müssten die Einnahmen versteuert werden.
Gerichte verurteilen Pokeranbieter zur Rückzahlung der Verluste
Mittlerweile gibt es mehrere Entscheidungen deutscher Gerichte, in denen entschieden wurde, dass Verluste vom Pokeranbieter zu erstatten sind; beispielhaft:
- Landgericht Freiburg (Az.: 14 O 122/20)
„Als Rechtsgrund für die Spieleinsätze der Klägerin auf der Online-Seite der Beklagten kommt eine zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung zum Glücksspiel in Betracht. Eine solche Vereinbarung ist allerdings wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Hs. 2, Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag unwirksam. Nach den genannten Vorschriften des geltenden Glücksspielstaatsvertrages dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Über eine solche Erlaubnis in Deutschland und Baden-Württemberg verfügte die Beklagte nicht. Darüber hinaus ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.“ (LG Freiburg im Breisgau, Urteil vom 14.10.2020 – 14 O 122/20, Hervorhebung durch den Unterzeichner)
„Dieses Verbot steht mit Verfassungs- und Unionsrecht, insbesondere mit der nach Art. 56 f. AEUV gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit im Einklang. Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 ist auch mit Unionsrecht vereinbar. Es schränkt zwar die durch Art. 56 f. AEUV gewährleistete Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielanbietern ein, die - wie die Beklagte - ihren Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben und ihre Dienstleistungen im Bundesgebiet erbringen wollen. Diese Beschränkung ist aber gerechtfertigt, weil sie auch im unionsrechtlichen Sinne verhältnismäßig und insbesondere geeignet ist, zur Erreichung der mit ihr verfolgten Gemeinwohlzwecke (insbesondere Zwecke des Jugendschutzes sowie der Bekämpfung der Spielsucht und Begleitkriminalität) in systematischer und kohärenter Weise beizutragen. Es ist grundsätzlich Sache des Mitgliedstaates, das nationale Schutzniveau in Bezug auf Glücksspiele selbst zu bestimmen und die Erforderlichkeit einzelner Maßnahmen zu beurteilen (vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010-C-316/07, a.a.O., Markus Stoß-und-C-46/08, a.a.O., Carmen Media -). Die staatlichen Stellen verfügen im besonderen Bereich der Veranstaltung von Glücksspielen über ein ausreichendes Ermessen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2014-C-390/12 (ECLI:EU:C:2014:281), Pfleger -). Dieses Ermessen ist mit der Regelung des § 4 Abs. 4 GlückStV ordnungsgemäß ausgeübt worden (BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 – 8 C 14/16 -, Rn. 35-36, juris).“ (LG Freiburg im Breisgau, Urteil vom 14.10.2020 – 14 O 122/20,

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