Honorar
Welche Rechtsanwaltskosten entstehen bei uns?
Stundensätze
- 500,00 EUR - Rechtsanwalt & Partner
- 250,00 EUR - Angestellte Rechtsanwälte
- 150,00 EUR - (Diplom- und Wirtschafts-) Juristen
- 100,00 EUR - Legal Support
* (Alle Preise zuzüglich 19 % USt.)
Wir rechnen unsere anwaltliche Tätigkeit grundsätzlich nach Zeitstunden ab, das heißt nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand für unsere Dienstleistungen. Unsere Tätigkeiten werden minutengenau erfasst und abgerechnet. Hierfür verwenden wir ein automatisiertes Zeiterfassungsystem. Auf Wunsch erhalten Sie eine Leistungsübersicht mit Zeitangaben über unsere durchgeführten Tätigkeiten.
Warum rechnen wir nach Stundensätzen und nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab?
Das RVG legt fest, welche Gebühr ein Rechtsanwalt für die jeweilige Tätigkeit mindestens abrechnen muss. Dabei richtet sich das RVG nach Streitwerten. Das heißt: Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühr, die der Rechtsanwalt mindestens abrechnen muss. Gleichwohl decken diese Gebühren oftmals bei Weitem nicht den tatsächlichen Aufwand ab, den der Anwalt für die Lösung eines Falles hat. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Die rechtliche Komplexität eines Falles oder einer Rechtsfrage hat nichts mit dem Streitwert zu tun. Eine Rechtsfrage, bei der es wirtschaftlich für den Mandanten nur um 1.000,00 EUR geht, kann wesentlich komplexer und aufwändiger sein, als eine Klage, mit der 100.000,00 EUR eingefordert werden.
- Sachverhaltsaufarbeitung: Eines der größten Aufwandspositionen für einen Rechtsanwalt ist die Sachverhaltsermittlung, d.h. der Anwalt muss eine Vielzahl von Dokumenten sichten, strukturieren, einordnen und auswerten um zunächst die Tatsachengrundlage zu ermitteln. Denn erst wenn der Sachverhalt feststeht, kann der Rechtsanwalt damit beginnen, den Sachverhalt rechtlich zu würdigen und Ihnen eine rechtlich haltbare Lösung anbieten. Je strukturierter und übersichtlicher Sie Ihrem Anwalt die Informationen zu Ihrem Rechtsproblem zur Verfügung stellen, desto mehr sparen Sie Geld beim Anwalt.
- Haftung: Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen "kaufen" Sie sich dessen rechtliche Expertise ein. Sie dürfen eine rechtsverbindliche Aussage von Ihrem Berater erwarten und wenn es nicht die eine klare Lösung gibt, ist es unsere Aufgabe Ihnen eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile verbunden mit einer Risikoabwägung und einer Handlungsempfehlung an die Hand zu geben. Als Rechtsanwälte sind wir für unsere Auskünfte haftbar. Neben der rechtlichen Expertise "kaufen" Sie sich also einen Haftungsschuldner ein, denn Sie treffen Ihre Entscheidung aufgrund der Handlungsempfehlung eines Rechtsanwalts. Aus diesem Grund ist ein Rechtsanwalt während seiner gesamten Berufstätigkeit dazu angehalten sich regelmäßig fortzubilden, aktuelle juristische Literatur vorzuhalten für die tägliche Mandatsarbeit und mit diesen Hilfsmitteln schließlich eine fehlerfreie Rechtsdienstleistung zu erbringen. Das ist auch der Grund, warum Rechtsanwälte nur tätig werden dürfen, wenn sie über eine Berufshaftplichtversicherung verfügen.
Zu guter Letzt: Eine qualitätiv hochwertige Dienstleistung gibt es nicht kostenlos. Nicht jede teure Dienstleistung ist aber zwangsläufig auch "besser", soll heißen: Ein hoher Stundensatz ist kein Indikator für einen "guten" Rechtsanwalt. Aus diesem Grund finden Sie auf unserer Website, eine Vielzahl von Videos und Informationen zu uns, zu unseren fachlichen Qualifikationen und schließlich frei verfügbare Informationen und Rechtstipps für Sie, wie Sie selbst Rechtsprobleme bereits vermeiden können.
Daher bieten wir unsere Rechtsberatung auch nicht kostenlos (im Wege einer kostenlosen Erstberatung) an. Jedoch empfehlen wir vorab eine Mandatsanfrage per E-Mail oder über unser Kontaktformular zu senden, damit wir Ihnen eine Kosteneinschätzung zu kommen lassen können. Schließlich kann sich der Rechtsanwalt durch die Erstanfrage auf das Beratungsgespräch qualifiziert vorbereiten. Sie dürfen von uns eine qualitativ hochwertige und individuelle Rechtsberatung erwarten. Um für Sie die Anwaltskosten aber in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu Ihrem Rechtsproblem zu halten, stellen wir Ihnen auf unserer Website zahlreiche Informationen zur Verfügung, die es Ihnen ermöglichen die notwendige Vorarbeit selbst zu leisten, selbst Vorsorge zu betreiben und schließlich von uns einen individuellen Eindruck zu erhalten, bevor Sie uns kostenpflichtig beauftragen.
Grundsätzlich gilt bei uns aber: Erbetene Rechtsauskünfte (wie Erstanfragen auch "nur" per Telefon oder E-Mail) werden nicht kostenlos erteilt.
Wenn Sie einen Anspruch im Wert von 10.000,00 EUR gegem jemanden geltend machen möchten, sollten die Rechtsanwaltskosten am Ende nicht mehr 10.000,00 EUR betragen, sonst "lohnt" sich das für Sie nicht. Das klingt einleuchtend, in der anwaltlichen Praxis ist dies aber keinesweg selbstverständlich oder immer einfach umzusetzen.
Ein Jurist lernt in der Rechtswissenschaft vor allem eines: Rechtsprobleme zu erkennen und zu lösen. Ein Jurist lernt dabei aber nicht, wie er seinen Aufwand wirtschaftlich abbilden kann, das heißt: Die Anwaltskosten sollten nur in seltensten Fällen nach vorheriger Aufklärung die eigentliche Hauptforderung übersteigen. Unser Anspruch an unsere Beratungsleistung und unser Versprechen an Sie ist deshalb: Wir arbeiten nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Es kommt nicht selten vor, dass wir Mandatsanfragen erhalten, die für die Mandanten absehbar unwirtschaftlich sind. Das heißt nicht, dass es deshalb nicht aus strategischen oder sonstigen Gründen sinnvoll sein kann, die Maßnahme durchzuführen. Wir erklären unseren Mandanten deshalb, ab wann es aus unserer Sicht sinnvoll ist einen Anwalt zu beauftragen oder wo es wirtschaftlich schlichtweg keinen Sinn macht. Das bietet für beide Seiten einen Vorteil: Der Mandant kann im Vorhinein abschätzen ob er rechtliche Schritte einleiten will und sieht sich nicht erst hinterher mit einer Honorarnote konfrontiert, die er nicht zu begleichen bereiten ist, weil er den Mehrwert nicht sieht. Wir werden nur dann tätig, wenn wir der Auffassung sind, wir können Ihnen einen Mehrwert bieten für die Sie am Ende auch "gerne" bezahlen.
Viele Menschen, ob Verbraucher oder Unternehmer scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, weil sie am Anfang nicht wissen, was am Ende herauskommt.
Das liegt zum einen daran, dass ein Jurist nur selten eine Erfolgsgarantie abgeben kann bzw. darf, denn das Recht ist nicht schwarz oder weiß, sondern bietet viele Auslegungsmöglichkeiten, Variablen und Unwägbarkeiten, die nicht immer zweifelsfrei abgeschätzt werden können. Unser Beratungsansatz ist deshalb, dass unsere Mandanten unsere Handlungsstrategie verstehen, warum wir ihnen diese Empfehlung geben verbunden mit einer Risikoabwägung der verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Wenn Sie uns nicht verstehen, sagen Sie uns das. Nur wenn Sie aus der Beratungsleistung für sich einen Mehrwert ziehen können, haben wir unseren "Job" gut und richtig gemacht.
Zum anderen gilt die Lebensweisheit: Abgerechnet wird zum Schluss. Ein Berater wir beauftragt und erst am Ende kommt die Abrechnung, die, hätten die Mandanten das vorher gewusst, "nie so in Auftrag gegeben hätten". Dieses Dilemma, so muss man es leider nennen, ist eines der großen Schwierigkeiten in der anwaltlichen Praxis und maßgeblich dafür, warum Menschen und Unternehmen den Weg zum Rechtsanwalt scheuen oder es immer wieder zu Honorarstreitigkeiten kommt. Wir geben Mandanten deshalb regelmäßig eine Art Kostenvoranschlag an die Hand, um eine Übersicht über die zu erwartenen Kosten zu bekommen. Bei einem erheblichen Mehraufwand, zeigen wir das unseren Mandanten rechtzeitig an, um für beide Seiten die Kosten im Blick zu behalten. Eine Beratung um des Beratungswillens bringt niemanden etwas. Sprechen deshalb auch Sie uns hierauf an, was Ihre Erwartung an die jeweilige Beratung, an das Projekt sind.
Grundsätzlich gilt bei uns aber: Erbetene Rechtsauskünfte (wie Erstanfragen auch "nur" per Telefon oder E-Mail) werden nicht kostenlos erteilt.
Wir bieten keine kostenlose Erstberatung an. Eine qualitativ hochwertige Beratungsleistung gibt es nicht kostenlos.
Gleichwohl gibt es einige Möglichkeiten, die Kosten beim Rechtsanwalt zu senken und das ist auch im größten Interesse des Rechtsanwalts - hiermit meinen wir die Sachverhaltsaufarbeitung.
Wenn Sie eine Erstberatung buchen oder uns dauerhaft beauftragen möchten empfehlen wir Ihnen immer so strukturiert und übersichtlich wie möglich, die Informationen zu Ihrem Unternehmen bzw. Ihrem Rechtsproblen zur Verfügung zu stellen. Je kompakter Sie uns den Sachverhalt und Ihr Rechtsproblem schildern, desto weniger muss der Rechtsanwalt seine Zeit in die Ordnung, Sturkturierung der Unterlagen investieren und sich den Sachverhalt erarbeiten.
Schauen Sie sich am besten hierzu unseren Blogbeitrag an, wie Sie konkret bei einem Rechtsanwalt Geld sparen können durch eine strukturierte und effiziente Zusammenarbeit.
Klare Antwort: Nein!
Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung sind für uns als Rechtsanwälte nicht zwangsläufig "attraktiver".
Warum?
Grund 1 - Es werden nur gesetzliche Gebühren übernommen
Vielen ist nicht bewusst, dass Rechtsschutzversicherungen lediglich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ersetzen. Da die gesetzlichen Gebühren in der Regel nie den tatsächlichen Aufwand abdecken, sind schon rechtsschutzversicherte Mandanten aus diesem Grund nicht "attraktiver" als ohne Rechtsschutzversicherung. Das heißt es muss regelmäßig ein zusätzliches Honorar vereinbart werden, um den Aufwand des Anwalts tatsächlich abzudecken.
Grund 2 - Versicherungen bestreiten immer irgendetwas
Besonders ärgerlich: Die Rechtsschutzversicherungen kürzen regelmäßig nochmals die ohnehin schon geringen Anwaltsgebühren mit unterschiedlichsten (und haarsträubensten) Argumenten, sodass am Ende nicht einmal die vollen gesetzlichen Gebühren ausgezahlt werden. Denn die Rechtsschutzversicherungen wissen: Den Differenzbetrag wird kaum ein Anwalt bzw. der rechtsschutzversicherte Mandant einklagen.
Zum Hintergrund: Nach Abschluss des Mandats stellt der Anwalt seine Rechnung unter Bezugnahme auf die einzelnen Gebührentatbestände im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an den Mandanten, der sie dann an seine Rechtsschutzversicherung weiterleitet. Die Rechtsschutzversicherung bestreitet regelmäßig einzelne Gebührentatbestände dem Grunde oder der Höhe nach. Es wird dann nur ein geringerer Betrag tatsächlich ausgezahlt. Den verbleibenden Differenzbetrag müsste der Mandant nun einklagen, was meistens völlig unwirtschaftlich ist und deshalb nicht gemacht wird.
Grund 3 - Hoher Abrechnungsaufwand
Grundsätzlich ist die Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung nicht die Angelegenheit und Aufgabe des Rechtsanwalts. Diese Tätigkeit gehört nicht zur Mandatsbearbeitung.
Es hat sich über Jahrzehnte allerdings die Praxis etabliert, dass die Anwälte die Abrechnung für den Mandanten mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen, einfach deshalb weil sich immer über einzelne Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gestritten wird, das heißt: darf eine bestimmte Gebühr in Rechnung gestellt werden und wenn ja in welcher Höhe. Das führt dazu, dass sich der Anwalt nach Abschluss des eigentlichen Mandants oftmals einem zwei Rechtsstreit ausgesetzt sieht, weil er sein Honorar gegenüber der Rechtsschutzversicherung geltend machen muss, denn dem Mandanten fehlt logischerweise das erforderliche Fachwissen hierfür. Das wissen Rechtsschutzversicherungen natürlich und bestreiten daher regelmäßig in Rechnung gestellte Gebühren, weil sie wissen, dass sich ein eigenes Klageverfahren nie lohnen würde.
Diese Vorgehensweise führt beim Anwalt zu einem enormen Abrechnungsaufwand, nach Abschluss des eigentlichen Mandats.
Deshalb unsere klare Aussage an Mandanten: Rechtsschutzversicherte Mandanten sind keinswegs "attraktiver" als nicht rechtschutzversicherte Mandanten.
Ausnahme - Prozesskosten der Gegenseite werden gezahlt
Der einzige Vorteil aus unserer Sicht ist: Mit einer Rechtsschutzversicherung werden die Prozesskosten des gegenerischen Anwalts übernommen. Wer also oft verklagt wird und droht zu verlieren, für den kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, wobei hier aber eher verhindert werden sollte, Angriffsflächen für Klagen gegen einen selbst zu bieten.
Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie uns hierzu gerne.
Unsere Stundenhonorare
* Alle Preise zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Erstberatung
- Beratungsvorbereitung
- Problemerfassung
- Dokumentenprüfung
- Handlungsempfehlung
- Die Erstberatung wird pauschal berechnet
Sollte nach der Erstberatung ein Mandatsverhältnis zustande gekommen sein, geltend die nachfolgenden Stundensätze, soweit kein Rahmenvertrag geschlossen wird.
Rechtsberatung
- 500,00 Euro/Stunde - Honorar: Rechtsanwalt & Partner
- 250,00 Euro/Stunde - Honorar: Angestellte Rechtsanwälte
- 150,00 Euro/Stunde - Honorar: (Diplom- und Wirtschafts-) Juristen
- 100,00 Euro/Stunde - Honorar: Legal Support
- *Die Honorarabrechnung erfolgt minutengenau
- **Alle Honorare zuzüglich 19 % USt.
Unsere Rahmenverträge
* Alle Preise zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Rahmenvertrag S
- Termingarantie max. 3 Tage
- 12 Stunden pro Jahr
- Vollständige Kostenkontrolle
- Direktkontakt zum Anwalt
- Effizienz ohne Interessenkonflikt
Rahmenvertrag M
- Termingarantie max. 48h
- 48 Stunden pro Jahr
- Vollständige Kostenkontrolle
- Direktkontakt zum Anwalt
- Effizienz ohne Interessenkonflikt
Rahmenvertrag L
- Termingarantie max. 24h
- 168 Stunden pro Jahr
- Vollständige Kostenkontrolle
- Direktkontakt zum Anwalt
- Effizienz ohne Interessenkonflikt