Im Rahmen einer Erstberatung werden folgende Punkte besprochen:
Schritt 1
Sachverhaltsaufklärung: Worum geht es überhaupt?
Schritt 2
Fristen/Verjährung: Gibt es (gesetzliche oder vertraglich vereinbarte) Fristen oder Verjährungsbestimmungen die kurzfristig zu beachten sind?
Schritt 3
Beweissicherung: Sein Recht zu bekommen hängt oftmals davon ab, seinen Anspruch oder Gegenanspruch beweisen zu können. Beweise müssen längst nicht nur im Strafrecht gesichert werden, sondern in vielen verschiedenen Rechtsgebieten. Im Rahmen der Erstberatung wird geklärt, welche notwendigen Schritte kurzfristig einzuleiten sind, um Beweise zu sichern und damit seine eigene Rechtsposition abzusichern.
Schritt 4
Kosten des Rechtsanwalts:
Stellt sich im Laufe des Erstberatungsgesprächs heraus, dass keine weitere Betreuung durch den Rechtsanwalt notwendig ist, weil die Angelegenheit bereits im Rahmen des Erstberatungsgesprächs gelöst werden konnte, fällt kein weiteres Honorar an (abgesehen von dem Erstberatungshonorar selbst).
Kommt der Rechtsanwalt gemeinsam mit dem Mandanten zu dem Ergebnis eine weitere Betreuung ist notwendig, werden die zu erwartenden Kosten mit dem Mandanten besprochen.