Erstberatung
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Warum ist eine Erstberatung sinnvoll?

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Das Ziel einer Erstberatung ist es, eine erste grobe rechtliche Einschätzung zu erhalten, worum es in rechtlicher Hinsicht überhaupt geht. Wir klären einerseits gemeinsam die wichtigsten Schritte, welche kurzfristig vorgenommen werden müssen. Andererseits klären wir darüber auf, was auf gar keinen Fall in einer bestimmten Situation getan werden sollte.
Vor allem weil Rechtsstreitigkeiten für die Betroffenen selbst oft mit starken Emotionen wie Wut oder Angst verbunden sind, ist es wichtig einen objektiven Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der einem nicht nur die rechtlichen Hintergründe erklärt, sondern auch davon abhält im Eifer des Gefechts unüberlegte Handlungen vorzunehmen.
Im Rahmen einer Erstberatung werden folgende Punkte besprochen:
Schritt 1
Sachverhaltsaufklärung: Worum geht es überhaupt?
Schritt 2
Fristen/Verjährung: Gibt es (gesetzliche oder vertraglich vereinbarte) Fristen oder Verjährungsbestimmungen die kurzfristig zu beachten sind?
Schritt 3
Beweissicherung: Sein Recht zu bekommen hängt oftmals davon ab, seinen Anspruch oder Gegenanspruch beweisen zu können. Beweise müssen längst nicht nur im Strafrecht gesichert werden, sondern in vielen verschiedenen Rechtsgebieten. Im Rahmen der Erstberatung wird geklärt, welche notwendigen Schritte kurzfristig einzuleiten sind, um Beweise zu sichern und damit seine eigene Rechtsposition abzusichern.
Schritt 4
Kosten des Rechtsanwalts:
Stellt sich im Laufe des Erstberatungsgesprächs heraus, dass keine weitere Betreuung durch den Rechtsanwalt notwendig ist, weil die Angelegenheit bereits im Rahmen des Erstberatungsgesprächs gelöst werden konnte, fällt kein weiteres Honorar an (abgesehen von dem Erstberatungshonorar selbst).
Kommt der Rechtsanwalt gemeinsam mit dem Mandanten zu dem Ergebnis eine weitere Betreuung ist notwendig, werden die zu erwartenden Kosten mit dem Mandanten besprochen.
Bitte schreiben Sie uns vor dem telefonischen Erstberatungstermin per E-Mail an kanzlei@graske.net worum es geht.
- Schildern Sie detailliert Ihr Rechtsproblem.
- Wenn Sie ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, eine Klageschrift von einem Gericht oder einen Bescheid von einer Behörde erhalten haben schicken Sie uns das Dokument zu mit Angabe des exakten Datums, wann Sie das Schreiben erhalten haben.
- Formulieren Sie am besten bereits in der E-Mail Ihre Fragen.
Je kompakter Sie uns den Sachverhalt und Ihr Rechtsproblem schildern, desto mehr Nutzen können Sie aus der Beratung für sich ziehen.
Zukünftig werden Sie über unsere Website direkt einen Erstberatungstermin buchen und per Paypal bezahlen können. Wir bauen die vereinfachte Buchungsmöglichkeit zur Zeit für Sie auf unserer Website auf.
Bis es soweit ist schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kanzlei@graske.net, dass Sie eine telefonische Erstberatung wünschen.
Bitte schreiben Sie uns hierfür per E-Mail an kanzlei@graske.net worum es geht:
- Schildern Sie detailliert Ihr Rechtsproblem.
- Wenn Sie ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, eine Klageschrift von einem Gericht oder einen Bescheid von einer Behörde erhalten haben schicken Sie uns das Dokument zu mit Angabe des exakten Datums, wann Sie das Schreiben erhalten haben.
- Formulieren Sie am besten bereits in der E-Mail Ihre Fragen.
Je kompakter Sie uns den Sachverhalt und Ihr Rechtsproblem schildern, desto mehr Nutzen können Sie aus der Beratung für sich ziehen.
Erstberatung
Entsprechend den Vorgaben des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes kostet die Erstberatung für Verbraucher 190,00 EUR.
Für Rechtssuchende die Unternehmer sind und eine Ersteinschätzung im Rahmens ihres Unternehmens benötigen kann im Einzelfall auch ein höheres Honorar vereinbart werden. Wenn Sie Unternehmer sind empfehlen wir Ihnen uns vorab per E-Mail an kanzlei@graske.net Ihr Anliegen wie folgt zu beschreiben:
- Schildern Sie detailliert Ihr Rechtsproblem.
- Wenn Sie ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, eine Klageschrift von einem Gericht oder einen Bescheid von einer Behörde erhalten haben schicken Sie uns das Dokument zu mit Angabe des exakten Datums, wann Sie das Schreiben erhalten haben.
- Formulieren Sie am besten bereits in der E-Mail Ihre Fragen.
Je kompakter Sie uns den Sachverhalt und Ihr Rechtsproblem schildern, desto mehr Nutzen können Sie aus der Beratung für sich ziehen. Wir werden die Unterlagen sichten und können Ihnen im Rahmen der telefonischen Beratung ggf. bereits eine umfassende Handlungsstrategie anbieten. Je nach Art, Umfang und Dauer behalten wir uns daher vor in solch einem Fall ein höheres Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Selbstverständlich informieren wir Sie über die anfallenden Kosten vorab.
Ja, die Kosten für die Erstberatung werden auf ein später entstehendes Honorar angerechnet. Dies gilt für den Fall, dass sich im Laufe der Erstberatung herausstellt, dass eine weitere Beauftragung des Rechtsanwalts erforderlich werden wird. Sie werden nach Abschluss des Erstberatungsgesprächs von uns über die weiteren entstehenden Kosten vorab informiert, sodass Sie sich in Ruhe überlegen können, ob Sie uns weiter beauftragen möchten.