Wie löse ich als (minderjähriger) Influencer meinen Managementvertrag auf? | VLOG #39

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Vertragsauflösung als Minderjähriger

Was kannst du tun, wenn du als Minderjähriger einen Vertrag geschlossen hast und dich von diesem Vertrag lösen möchtest?

Hier sind 3 Fallgruppen zu unterscheiden:

Vertragsabschluss mit Zustimmung der Eltern

1. Du hast als Minderjähriger den Vertrag geschlossen, deine Eltern haben zugestimmt.

In dem Fall ist der Vertrag wirksam. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht wegen der Minderjährigkeit angefochten werden, außer es wäre eine Zustimmung des Familiengerichts notwendig. Da sind aber nur ganz seltene Fallgestaltungen, z.B. bei Verträgen, bei denen der Minderjährige über sein Vermögen im ganzen kontrahiert.

Vertragsabschluss ohne Zustimmung der Eltern

2. Du hast als Minderjähriger geschlossen, bist immer noch Minderjährig und deine Eltern haben niemals zugestimmt.

In dem Fall ist der Vertrag nachwievor schwebend unwirksam. Ohne die Zustimmung deiner Eltern wird er grundsätzlich nicht wirksam. Ausnahmen sind Geschäfte, die lediglich rechtlich vorteilhaft für den Minderjährigen sind. Aber Achtung: Sobald ein Minderjähriger eine Pflicht hat, sind Geschäfte nicht mehr lediglich rechtlich vorteilhaft. Das gilt zum Beispiel bei der Schenkung eines Grundstücks an einen Minderjährigen. Ohne Zustimmung der Eltern wäre so ein Vertrag unwirksam, da der Minderjährige für das Grundstück Pflichten hat (Grundsteuer, Verkehrssicherungspflichten, ect).

Übergang zur Volljährigkeit

3. Du hast als Minderjähriger einen Vertrag geschlossen, deine Eltern haben nicht zugestimmt und du bist immer mittlerweile volljährig.
Bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit war der Vertrag schwebend unwirksam. Durch die Volljährigkeit wird der Vertrag nicht automatisch wirksam. Der jetzt Volljährige muss seinen willen bekunden, dass er die Volljährigkeit möchte. Eine Ausnahme davon besteht dann, wenn der Vertrag nach Eintritt der Volljährigkeit über längere Zeit vollzogen wird, ohne dass sich der jetzt Volljährige jemals erklärt hat.

Wichtig ist, dass unabhängig von der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit wegen Minderjährigkeit Verträge, je nach Vertragstyp, auch anderweitig angefochten werden können.

 

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