Welche Informationen muss ein abmahnsicheres Impressum enthalten – Schritt für Schritt Anleitung | VLOG #42


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Abmahnsicheres Impressum

Pflichtangaben für jedes Impressum

– Name und Anschrift deines Unternehmens
– E-Mail Adresse
– Telefonnummer
– Wenn dein Unternehmen eine juristische Person (z.B. GmbH oder
UG) ist, dann muss zusätzlich die jeweilige Rechtsform (z.B.
GmbH) und deren vertretungsberechtigte Person (regelmäßig der
Geschäftsführer) genannt werden.

Pflichtangaben für bestimmte Branchen

– ggf. Angaben zur ständigen Aufsichtsbehörde
– ggf. Angaben zum Handelsregister, Vereinsregister,
Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und die
entsprechende Registernummer
– ggf. Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (weniger
Auskünfte im Vergleich zur Steuernummer)
– ggf. Hinweis auf die Möglichkeit der europäischen Online-
Streitbeilegung
– ggf. Hinweis zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle

Wo müssen die Informationen zum Impressum veröffentlicht werden?

Alle relevanten Informationen müssen auf allen Kanälen, auf denen du präsent bist, veröffentlicht werden und mit 2 Klicks erreichbar sein. Dazu gehören deine Homepage und sämtliche Social Media Kanäle (Facebook, Instagram, YouTube, Twitter, Xing, usw.).

Wie veröffentliche ich die Informationen?

Wir empfehlen, dass du auf deiner Homepage ein Impressum erstellst, dass zum einen alle angegebenen notwendigen Infos enthält und zum anderen ständig auf allen Seiten deiner Homepage präsent ist. Bestenfalls erstellst du einen globalen Footer mit dem Eintrag “Impressum”. Auf deinen jeweiligen Social Media Kanälen verlinkst du dein Impressum. Das könnte so aussehen: www.mustermann.de/impressum

Wichtig ist, dass der Link anklickbar ist. Insbesondere auf Instagram funktioniert das aktuell nur, wenn du den Link direkt bei dem Punkt “Website” einfügst. Andernfalls besteht die Gefahr, dass du abgemahnt wirst.

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Bei speziellen Fragen können Sie uns gerne eine Nachricht zukommen lassen!


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