Testprodukte vorstellen – Bloß keine Abmahnung bekommen… | VLOG #34


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Produkttest bzw. Unboxing als Werbung kennzeichnen

Ob ein Beitrag als Werbung deklariert werden muss, wenn ein Produkt getestet und anschließend darüber berichtet wird, hängt davon inbesondere davon ab, ob es sich um eine freie Meinungsäußerung handelt oder nicht.
Produkttest sind im Alltag von Influencern nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Unternehmen versenden gefragt oder ungefragt ihre Produkte in der Hoffnung, dass ein Influencer mit möglichst viel Reichweite wohlwollend darüber bereichtet.

Drei Möglichkeiten

1. Influencer kauft Produkt selbst

Bezahlt der Influencer das Produkt selbst, bringt das zum Ausdruck und erklärt objektiv seine Meinung zu dem Produkt, ist eine Kennzeichnung nicht notwendig.

2. Influencer bekommt das Produkt nach Absprache

Bekommt ein Influencer nach Absprache von einem Unternehmen ein Produkt, welches er später behalten darf, zur Verfügung gestellt und soll darüber wohlwollend berichten, ist der Beitrag als „“Werbung““ zu deklarieren.

3. Influencer bekommt das Produkt ungefragt

Das ist der komplizierteste Fall. Wenn ein Unternehmen ein Produkt ungefragt zur Verfügung stellt, welches der Influencer behalten darf, unabhängig davon, ob er über das Produkt berichtet, ist der Beitrag grundsätzlich nicht als „“Werbung““ zu kennzeichnen.
Ab einem Wert von 100 Euro sollte man aber auch diese Beiträge kennzeichnen. In diesen Fällen ist nämlich davon auszugehen, dass der Influencer nicht mehr wirklich objektiv berichtet, da er hofft, im Falle einer positiven Berichterstattung auch zukünftig kostenlos Produkte zu erhalten.

 

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