Staking & Pokerspieler? Vorsicht Steuerhinterziehung! | #85

Einkünfte basierend auf Staking von Pokerspielern ist steuerpflichtig

Viele Pokerspieler glauben, dass Pokergewinne nicht zu versteuern sind. Dass kann so sein, trifft aber für viele Pokerspieler leider nicht zu. Ob Gewinne zu versteuern sind, erfährst Du auf unserer Homepage. Klicke HIER. Hinsichtlich der Besteuerung von Pokergewinnen gibt es jedoch diverse rechtlich zulässige Steueroptimierungsmöglichkeiten.

 

Die wenigsten Pokerspieler haben sich jemals Gedanken über das Thema Staking gemacht. Erträge die durch Staking erwirtschaftet werden, sind aus unserer Sicht zu versteuern. Warum erfahrt Ihr in diesem Blog. 

 

Was ist Staking? 

Schauen wir uns doch mal an, was Wikipedia dazu sagt: 

"Staking is the act of one person putting up cash for a poker player to play with in hopes that the player wins. Any profits are split on a predetermined percentage between the backer and the player. A backed player is often known as a horse. Compare with bankroll"

"Staking" ist der Akt, bei dem eine Person einem Pokerspieler Bargeld zur Verfügung stellt, in der Hoffnung, dass der Spieler gewinnt. Jegliche Gewinne werden mit einem vorher festgelegten Prozentsatz zwischen dem Geldgeber und dem Spieler aufgeteilt. Ein unterstützter Spieler wird oft als horse bezeichnet."

https://en.wikipedia.org/wiki/Glossary_of_poker_terms#staking

 

Rechtlich ist der Staker nichts anderes als ein Investor. Ein Staker investiert in das Know How eines Pokerspielers in der Hoffnung, dass dieser Renditen für ihn erzielt. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Staker und dem Pokerspieler, leitet der Pokerspieler im Erfolgsfall Gewinne an den Staker weiter, womit dieser Einkünfte realisiert.  Ob ein Investor in einen Pokerspieler, in eine Immobilie oder in eine Aktie investiert, spielt hinsichtlich der Erträge keine Rolle. Egal, ob der Pokerspieler seine Gewinne zu versteuern hat, der Staker muss nach unserer Einschätzung seine Erträge versteuern. Im Zweifel könnte man versuchen, die möglicherweise geltende Steuerbefreiung des Pokerspielers auf die Stakingerträge durchgreifen zu lassen, wobei wir die Erfolgschancen als eher gering beurteilen.

 

Welche Risiken trägt der Staker? 

Wenn der Staker Erträge nicht gegenüber dem Finanzamt anzeigt, begeht er nach unserer Einschätzung eine Steuerhinterziehung. Zum einen führt das dazu, dass im Falle des Bekanntwerdens sämtliche Erträge nachversteuert werden. Zum anderen entstehen abhängig vom Zeitpunkt des Bekanntwerdens Zinsen, die einen sehr erheblichen Betrag in Relation zur eigentlichen Steuer ausmachen können. Deutlich problematischer ist, dass im Falle des Bekanntwerdens ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. Bei einer Verurteilung droht regelmäßig eine Geldstrafe in Höhe der hinterzogenen Steuer. Ab der Hinterziehung von 1.000.000 Euro Steuern gibt es laut Rechtsprechung keine Bewährungsstrafen mehr, sondern es drohen direkt mehrjährige Haftstrafen. 

Der Staker trägt möglicherweise noch ein weiteres Risiko. In dem Moment, indem der Spieler Gewinnanteile im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung an den Staker auszahlt, stellt sich die Frage, ob der Staker Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Wenn die Leistung des Stakers als umsatzsteuerpflichtig behandelt wird, müsste er von dem Betrag, den er vom Spieler erhalten hat, 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Macht er das nicht, hinterzieht er nicht nur Einkommensteuer, sondern ggf. auch Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer könnte er theoretisch im Nachhinein vom Spieler erstattet bekommen, wobei das in der Realität aus tatsächlichen, nicht aus rechtlichen Gründen schwer durchsetzbar ist. Die Frage der Umsatzsteuer ist in der Sache komplex und von etlichen Faktoren abhängig (Jahresumsatz; Unternehmensitz der Beteiligten; ...), sollte aber in der Gesamtbetrachtung beachtet werden. 

 

Welche Risiken trägt der Spieler? 

Der Spieler hat steuerlich nichts zu befürchten, da er gerade keine Einkünfte durch das Staking erzielt. Für ihn stellt sich wie immer die Frage, ob Pokergewinne zu versteuern sind. Aber dabei handelt es sich um ein anderes Thema. Mehr Infos dazu erhaltet ihr HIER.

Aber was ist mit dem erhaltenen erstmaligen bzw. mehrmaligem Sponsoringbetrag? 

Nach Beginn der Stakingvereinbarung erhält der Spieler vom Staker eine einmalige oder regelmäßige Zahlung. Dieser Betrag ist rechtlich als (zinsloses) Darlehen zu bewerten. Dieser Betrag ist nicht zu versteuern, da er nach Beendigung des Stakings entweder verloren wurde oder an der Staker zurückbezahlt werden muss. 

 

Vorsicht Irrtum: Geld liegt doch noch auf meinem Pokerkonto

Wer sich jetzt in Sicherheit wähnt, weil die Gelder niemals das Pokerkonto verlassen haben, der irrt. Die Steuer entsteht nicht erst mit der Auszahlung auf ein eigenes Bankkonto (Bank, Skrill, Neteller, Paypal, etc.). Die Steuer entsteht, wenn der Staker Zugriff auf die Gelder hat. Zugriff hat der Staker auch dann, wenn sich das Geld auf dem eigenen Pokerkonto befindet, selbst dann, wenn der Staker noch niemals ausgecasht hat. Im Übrigen gilt gleiches auch für den Pokerspieler. Sollten die Pokergewinne eines Pokerspielers zu versteuern sein, was nicht zwingend der Fall sein muss (HIER), dann gilt das nicht erst mit dem Cashout auf ein (Online-) Bankkonto. Bei Rakeback Bonusprogrammen muss das hierzu Gesagte nicht gelten, da Konstellationen denkbar sind, in denen der Spieler keinen unmittelbaren Zugriff auf das Geld hat, da abhängig vom Pokeranbieter die Realisierung des Rakebacks nicht jederzeit möglich ist bzw. nicht jederzeit zu bestmöglichen Konditionen möglich ist. 

 

Wann verjähren eigentlich Steuerschulden?

In Deutschland richtet sich die Festsetzungsverjährung nach § 169 Abgabenordnung. Grundsätzlich tritt die Festsetzungsverjährung nach 4 Jahren ein. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, vgl. § 170 Abs. 1 Abgabenordnung. Jedoch gilt zu beachten, dass sich die Festsetzungsverjährung auf 5 bzw. 10 Jahre verlängern kann, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich Steuern hinterzogen hat. Im Falle vom Staking ist schwer davon auszugehen, dass damit die Festestzungsverjährung frühestens nach 10 Jahren eintritt, wobei sich auch diese Frist verlängern kann, wenn die Festsetzungsverjährung gehemmt ist. 

 

Fazit

Die Risiken im Zusammenhang mit Staking sind für den Pokerspieler gering, für den Staker gefährlich. 

 

 

Mehr Infos zum Thema Poker?

Wenn du weitere Infos zum Thema Poker (Steuern, Strafrecht, Steuerpflicht, Steueroptimierungen) erfahren möchtest, klick auf den nachfolgenden Button.