Kann ich als Student die Niederlassungserlaubnis beantragen? | #68

Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht wie die Niederlassungserlaubnis ist für sehr viele Menschen ein großer Schritt, langfristig in Deutschland zu bleiben. Dafür müssen jedoch eine Menge von Voraussetzungen erfüllt werden. In diesem Blog soll es lediglich um die "Sicherung des Lebensunterhalts" gehen, da diese Voraussetzung insbesondere für Studenten entscheidend ist. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis sind in § 9 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz weitestgehend definiert. Insbesondere verlangt Deutschland von Ausländern, die dauerhaft in Deutschland leben möchten, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz.
Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
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sein Lebensunterhalt gesichert ist,...]
Was ist nun mit Studenten, die Bafög erhalten? Ist bei denen der Erwerb gesichert?
Die Antwort darauf lautet: Das kommt drauf an. Mal ja, mal nein. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Studenten während Ihres Studium auch dann die Niederlassungserlaubnis erhalten können, wenn sie kein Geld verdienen oder sogar Bafög erhalten. Das ergibt sich zunächst aus § 9 Abs. 3 Satz 2 Aufenthaltsgesetz.
Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt.
Jedoch wurde die Gesetzeslage durch Rechtsprechung konkretisiert (siehe VG München, Urteil vom 22.03.2012 - M 12 K 12.298). Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis der Lebensunterhalt aktuell auch dann gedeckt ist, wenn der Student seinen Lebensunterhalt durch Bafög finanziert.
Zukunftsprognose entscheidend
Jedoch fordert der Gesetzgeber, dass für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis eine Prognose getroffen werden muss, ob der Lebensunterhalt zukünftig gesichert ist. Die Anforderungen an diese Voraussetzung ist streng, schließlich möchte der Gesetzgeber mit der Regelung verhindern, dass Menschen aus dem Ausland dauerhaft in das deutsche Sozialsystem einwandern. Nachfolgend haben wir einige Kriterien aufgeführt die für die Prognoseentscheidung relevant sein können. Vereinfacht gesagt ist entscheiden, ob mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass derjenige zukünftig ausreichend Geld verdient.
Welche Kriterien sprechen für eine Erteilung der Niederlassungserlaubnis während der Studienzeit?
- Prognose über Abschluss des Studiums
- schulische Vergangenheit
- Arbeitsmarktsituation im Land (Fachkräftemangel im jeweiligen Bereich)
- Sonstige Qualifikationen
- aktuelle Praktika und ggf. Jobangebote
Welche Kriterien sprechen gegen eine Erteilung der Niederlassungserlaubnis während der Studienzeit?
- mehrere abgebrochene Ausbildungen bzw. Studiengänge
- schlechte Noten
- hohe Arbeitslosigkeit bei Absolventen mit gleichem Studienabschluss
Je wahrscheinlicher die Tatsache ist, dass bereits jetzt sichergestellt ist, dass die aktuelle Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wird und mit der Ausbildung ein adäquater Job zeitnah nach Abschluss des Studiums angetreten wird, desto größer ist die Chance die Niederlassungserlaubnis bereits als Student zu erhalten.
Weitere Infos zur Niederlassungserlaubnis, insbesondere als Flüchtling, erfährst du auf dieser Seite und in dem nachfolgendem Video.
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