Bots durchsuchen Instagram Profile und mahnen massenhaft ab | VLOG #26
Muss ich das jetzt als Werbung kennzeichnen?!?!?
Viele Influencer stehen täglich vor diesem leidigen Problem.
Seit einiger Zeit werden Influencer vermehrt abgemahnt und einige kennzeichnen mittlerweile sogar fast alles als Werbung, damit Sie eine Abmahnung umgehen.
Warum ist das so?
Die Rechtsprechung in dem Bereich ist nicht einheitlich, weil das Problem neu ist. Besondere Aufmerksamkeit bekam die Thematik durch das Urteil des Landgericht Berlin vom 24.05.2018 – 52 O 101/18. Hier wurde zu Lasten der Influencerin „vrenifrost“ entschieden, was Aufruhr in der Szene verursacht hat.
Es wird jetzt einige Zeit ins Land gehen, bis sich die Rechtssprechung in die ein oder andere Richtung entwickelt.
Das war in den letzten 10 Jahren beim Filesharing genauso. Mittlerweile zahlt so gut wie niemand mehr für den illegalen Download, zumindest wenn er es nicht regelmäßig bzw. vorsätzlich macht.
Was solltest du wissen?
Private Profile ohne Reichweite (unter 5.000 Followern) haben meines Erachtens nichts zu befürchten, wenn Sie damit keinen kommerziellen Zweck verfolgen.
Private Profile mit mehr als 5.000 Followern müssen ähnlich wie gewerblich genutzte Profile sensibel auf die Situation reagieren.
Wann drohen Abmahnungen:
Wenn dein Beitrag oder deine Story Verlinkungen zu Marken, Produkten oder Unternehmen aufweist.
Muss ich eine Gegenleistung erhalten um abgemahnt zu werden?
Nicht in Form von Geld. Es genügt das der Verbraucher in die Irre geführt wird. Durch die Werbung wird auf das jeweilige Unternehmen und damit auch auf den Account des Influencers aufmerksam gemacht. Das steigert zumindest mittelfristig den Absatz bzw. Wert des Influencers.
Wie läuft ein Abmahnverfahren ab?
Du bekommst in der Regel Post von einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Verein. Dort wirst du aufgefordert:
1. Eine Unterlassungserklärung abzugeben
2. Schadensersatz zu zahlen
3. ggf. Anwaltskosten zu tragen
Bitte gebe auf keinem Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne den Inhalt der Erklärung geprüft zu haben. Bereits einzelne Worte können besonders nachteilig für dich sein. Hier ist es regelmäßig sinnvoll eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Bitte beachte insoweit auch die Frist, die in dem Abmahnschreiben angegeben ist, sonst droht unmittelbar eine einstweilige Verfügung, die mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs solltest du in jedem Fall wissen, dass hier auch ohne anwaltliche Unterstützung nicht sofort der volle Betrag gezahlt werden sollte. Hier besteht immer erheblicher Verhandlungsspielraum, wenn die Abmahnung nicht sogar in Gänze unberechtigt ist.
Bei speziellen Fragen können Sie uns gerne eine Nachricht zukommen lassen!