Abzocke bei der Handelsregistereintragung | VLOG #49
Vorsicht Gründer - Abzocke bei der Handelsregistereintragung
Fake-Rechnungen nach der Gründung eines Unternehmens führen zu Schäden von 500 - 2000 Euro. Diese Falle müssen du und deine Mitarbeiter kennen!
Wenn du ein Unternehmen gegründet hast, lauern viele Gefahren auf dem Weg zum Erfolg. So zum Beispiel Zahlungsaufforderungen für Eintragungen in verschiedene Register.
Wenn du ein Unternehmen gründest, kannst oder musst du dich im Handelsregister eintragen, abhängig von der Unternehmensart und Größe. So ist es zum Beispiel auch bei der Gründung einer GmbH. Nach dem Termin beim Notar meldet in der Regel der Notar die Anmeldung zum Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht für dich an. Einige Wochen später erhältst du vom Amtsgericht eine Rechnung dafür. Sogar der Notar hat dich auf diese zukünftige Rechnung hingewiesen.
Eine Eintragung im Handelsregister kostet in der Regel zwischen 70 und 240 Euro. Diese Situation nutzen Unternehmen aus und stellen “Fake-Rechnungen”, welche suggerieren, dass es sich um die tatsächliche Rechnung für die Handelsregistereintragung handelt.
Wie erkennst du Fake-Rechnungen?
- Rechnungsabsender
Achte auf den Absender der Rechnung. Aussteller der Rechnung ist im Falle einer gefälschten Rechnung ein privates Unternehmen (GmbH, UG, Einzelunternehmer o. a.) und eben nicht das zuständige Amtsgericht.
- Höhe der Rechnung
Die Rechnungshöhe bei Fake-Rechnungen betragen regelmäßig 400 - 1200 Euro und somit deutlich mehr als die Kosten für die echte Eintragung im Handelsregister.
- Zahlungsziel
Die Frist für die Bezahlung beträgt regelmäßig maximal 7 Tage bei Fake-Rechnungen.
Fazit
Wenn du zukünftig Rechnungen bezahlst prüfe, ob es sich um einen Betrugsfall handelt. Allein das Wissen, dass Fake-Rechnungen massenhaft an junge Unternehmen gesendet werden hilft dir dabei nicht in diese Gründerfalle zu tappen.
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